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Wir von der BullStaff-Hilfe setzen uns ein für Listenhunde und bieten Menschen eine Plattform, wo sie sich über Listenhunde informieren und austauschen können.
Seit unserer Gründung im Jahr 2013 betreiben wir Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit rund um das Thema Listenhunde.
Halterinnen und Haltern von Listenhunden – oder solchen, die es noch werden wollen -, stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.
Wir finanzieren uns ausschliesslich über Spenden, Gönner- und Patenschaften sowie über verschiedene Aktionen und Events.
Wir arbeiten eng mit den Veterinärämtern, der Polizei sowie dem Grenzschutz zusammen und übernehmen beschlagnahmte Hunde in Obhut, mit dem Ziel, diese später weiterzuvermitteln.
Wir übernehmen ausschliesslich Hunde, die sich in der Schweiz aufhalten und importieren keine Hunde aus dem Ausland.
Das sind wir
Sandy
Präsidentin
Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung
Yoli
Vizepräsidentin
Events, Military
Evi
Gönner-, Patenschaften und Spenden, Finanzen
Eveline
Events & Instagram
Esthy
Fotografie
Die Mitglieder des Vorstands arbeiten alle ehrenamtlich.

Was sind Listenhunde?
Listenhunde sind Hunde, die aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit in einzelnen Kantonen als potenziell gefährlich eingestuft werden. Die als potenziell gefährlich eingestuften Rassen variieren je nach Kanton.
Folgende vier Rassen sind auf allen Listen zu finden:
- American Staffordshire Terrier
- (American) Pit Bull Terrier
- Bull Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
Unsere Position: Kein Rass(en)ismus
Ein gefährlicher Hund gehört nicht einer bestimmten Rasse an. Jeder Hund stellt Ansprüche an seinen Halter. Sind diese nicht oder nur teilweise erfüllt, weil er zum Beispiel aus einer schlechten Zucht stammt, unzureichend sozialisiert, mit ihm nicht gearbeitet oder er nicht artgerecht gehalten wurde, können alle Hunde, egal welcher Rasse gefährlich werden und aggressives Verhalten zeigen.
Ob unabsichtlich oder absichtlich zu einem Hund mit aggressivem Verhalten gemacht: das Problem ist nicht der Hund, sondern liegt beim Menschen. Deshalb kann ein Verbot von bestimmten Hunderassen nicht verhindern, dass es weiterhin gefährliche Hunde gibt.
Rechtslage von Listenhunden
Die Lage ist ziemlich unübersichtlich, da jeder Kanton über ein eigenes Hundegesetz oder Listen verfügt: Während es in der Hälfte der Kantone gar keine Auflagen gibt, sind bestimmte Rassen in vier Kantonen verboten und in neun Kantonen braucht es eine behördliche Haltegenehmigung.
